- Kopfmehrheit
- Begriff des Insolvenzverfahrens: Eine nach Kopfzahl, nicht nach dem Betrag der ⇡ Insolvenzforderungen berechnete Mehrheit.- Vgl. auch ⇡ Abstimmung.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Stimmrecht — Unter Stimmrecht wird allgemein das Recht verstanden, an einer einberufenen Abstimmung mit einem bestimmten Stimmgewicht teilnehmen zu dürfen. In der Schweiz bedeutet es überdies das Recht, an Wahlen und Volksabstimmungen teilzunehmen, und… … Deutsch Wikipedia
Insolvenzrecht (Österreich) — Inhaltsverzeichnis 1 Österreichische Insolvenzgeschichte 2 Insolvenzverfahren 2.1 Allgemeines 2.2 Verfahrensarten nach IRÄG2010 … Deutsch Wikipedia
qualifizierte Mehrheit — 1. Allgemein: Bei einer Abstimmung (1) eine Mehrheit, die nicht nur mehr als die Hälfte, sondern z.B. mehr als 3/4 der abgegebenen Stimmen umfassen muss oder (2) eine Mehrheit, die neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Kopfmehrheit) noch… … Lexikon der Economics
Abstimmung — I. Handelsrecht:Form der Willensbildung im Innenverhältnis der Gesellschafter von Personengesellschaften, bes. der OHG: ⇡ Gesellschafterbeschluss muss nach § 119 I HGB einstimmig erfolgen. Soll nach dem Gesellschaftsvertrag Stimmenmehrheit… … Lexikon der Economics